Verlagschronik
1927
Richard Boorberg, am 23. April 1899 in Stuttgart geboren, seit 1922 als Beamter des gehobenen Dienstes im württembergischen Innenministerium tätig und 1926 für zunächst ein Jahr beurlaubt, scheidet 1927 auf eigenen Antrag aus dem Staatsdienst aus.

Juli 1927
Der Wegweiser durch die württembergische Gesetzgebung, zusammengestellt von Richard Boorberg, erscheint als erstes gebundenes Buch im Selbstverlag, zuvor schon im April 1927 die Besoldungstabelle in dritter Auflage. Daneben werden auch Ordnungsmittel und Formulare für die Kommunalverwaltung angeboten und später systematisch weiterentwickelt. Es folgen Formularsortimente für steuerberatende Berufe (seit 1956), für Rechtsanwälte (seit 1972) und für Makler (seit 1975).

1928
Als nächstes Verlagswerk erscheint der Systematische Aktenplan für die Württembergische Gemeindeverwaltung von Hugo Flattich (Neuauflagen 1934, 1938, 1949 und 1955). Aus dem „Amtsblatt des Württembergischen Innenministeriums“, Nr. 11/1928: „. . . Das vorliegende Werk ist zweifellos ein taugliches Mittel zur Erreichung des Zieles, das dem Verfasser vorschwebt: Ordnung, Übersicht, einfache und sichere Handhabung im Aktenverkehr. Der Aktenplan eignet sich für die kleinen Gemeindeverwaltungen ebenso wie für die großen. Seine Anschaffung und erst recht seine Verwendung kann allen württembergischen Gemeinden empfohlen werden.“

1928 bis 1934
Daneben erscheinen in diesen Jahren: Die preußischen Beamtengehälter. Besoldungstafeln zur preußischen Besoldungsordnung; Württembergisches Beamten-Taschenbuch; Die neue Beamtenbesoldung; (Besoldungstabellen in verschiedenen Länderausgaben); Gehaltstabellen zum Reichs- und preußischen Angestelltentarif; Lohnsteuertabelle zum Ablesen des Steuerabzugs für monatliche, wöchentliche, tägliche, zweistündliche Lohnzahlungen; Die neue Handwerksnovelle; Handbuch für Gemeinderäte; Hagen, Städtische Selbstverwaltung und Öffentliche Meinung; Die Deutsche Gemeindeordnung. Loseblattausgabe für Baden, Bayern und Württemberg; Hefner, Die Steuergesetze. Textausgabe
1929
Das geltende Recht erscheint als „Karteizentralblatt zur Gesetzgebung des Reiches und der Länder“.
1932
Das geltende Recht wird durch die Vorschriftensammlung für die Kommunalverwaltung ersetzt, eine der frühen Loseblattsammlungen mit Gesetzestexten, Vollzugsverordnungen und Erläuterungen für die Bürgermeisterämter in Württemberg und später auch in Baden.